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Auftragsbedingungen

Arpatec Electronics · Reparatur elektronischer Bauteile (Steuergeräte, Module, Platinen) · Stand: Juli 2026

1. Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur technischen Analyse, Fehlerdiagnose, Auftragserfüllung, Rechnungsstellung und internen Verwaltung verarbeitet. Eine kommerzielle Weitergabe zu Werbezwecken erfolgt nicht. Rechnungs- und Buchungsbelege werden gemäß § 147 AO / § 257 HGB (i. d. R. 10 Jahre) aufbewahrt; Anfragen ohne Vertragsabschluss werden spätestens nach 6 Monaten gelöscht. Die vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter arpatec.de/datenschutz.

2. Leistungsumfang & Diagnose

Der Kunde autorisiert die Durchführung einer technischen Diagnose an einem oder mehreren eingesendeten Bauteilen. Geprüft wird ausschließlich das eingesendete Bauteil; eine Diagnose des Gesamtfahrzeugs erfolgt nicht. Weitere, außerhalb des Prüfbereichs liegende Fehlerquellen prüft der Kunde eigenständig.

3. Kostenvoranschlag & Zustimmung

Werden Defekte festgestellt, wird der Kunde umgehend kontaktiert. Vor Durchführung kostenpflichtiger Reparaturen oder Programmierungen erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag und entscheidet, ob er die Leistung beauftragt. Arpatec Electronics führt keine kostenpflichtigen Arbeiten ohne vorherige Zustimmung durch.

4. Gewährleistung

Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung; sie wird nicht ausgeschlossen. Arpatec Electronics haftet dafür, dass die durchgeführte Arbeit zum Zeitpunkt der Übergabe fachgerecht und mangelfrei ausgeführt ist.

Kein Mangel unserer Arbeit liegt vor, wenn ein Fehler auf Umständen außerhalb unseres Leistungsbereichs beruht – insbesondere vorherige Fremdeingriffe (z. B. Lötarbeiten), bereits beschädigte oder verschlissene Komponenten, fahrzeugseitige Fehler, Feuchtigkeits-/Vorschäden, unsachgemäßer Einbau/Betrieb oder Fehler außerhalb des eingesendeten Bauteils. Eine vollständige Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion ist nicht in allen Fällen möglich; in solchen Fällen kann ein Austausch des Bauteils wirtschaftlich sinnvoller sein.

5. Mitwirkung, Einbau & Bearbeitungsdauer

Die fachgerechte Montage und Inbetriebnahme des reparierten oder geklonten Bauteils liegt im Verantwortungsbereich des Kunden und sollte durch eine geschulte Fachkraft erfolgen. Die Bearbeitungsdauer hängt von Komplexität und Aufwand ab; bei Verzögerungen wird der Kunde informiert.

6. Klon- & Datentransfer

Bei Klonarbeiten beschränkt sich die Leistung auf die Übertragung der gespeicherten Steuergerätedaten vom Original auf ein bereitgestelltes Ersatzgerät. Eine Funktionsprüfung des Ersatzgeräts ist nicht Bestandteil; die Auswahl eines kompatiblen Ersatzgeräts sowie das fachgerechte Anlernen und die Systemintegration liegen beim Kunden.

7. Versand & Transportrisiko

Wir empfehlen, Bauteile gut gepolstert und versichert zu versenden oder persönlich zu übergeben/abzuholen.

Einsendung an uns (Hinweg): Der Versand des Bauteils an Arpatec erfolgt durch den Kunden; wir empfehlen allen Kunden versicherten Versand.

Verbraucher (Privatkunden): Beim Rückversand des bearbeiteten Bauteils an den Verbraucher trägt Arpatec Electronics als Unternehmer die Transportgefahr (gesetzlicher Gefahrübergang, § 474 BGB). Geht das Paket auf dem Rückweg verloren oder wird beschädigt, geht dies zu Lasten von Arpatec.

Unternehmer (Gewerbekunden, B2B): Bei Versand an Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über; Transportschäden auf dem Rückweg gehen zu Lasten des Auftraggebers.

8. Ablehnung & Diagnosekosten

Liegen am eingesendeten Modul Spuren von Fremdeingriffen, Manipulationen oder irreparable Schäden vor, behält sich Arpatec Electronics vor, den Auftrag abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung der Reparatur ist die Diagnose mit der bereits gezahlten Prüfgebühr (Ziffer 9) abgegolten. Erfordert die Prüfung einen erheblich höheren Aufwand (z. B. bei Fremdeingriffen, Lötarbeiten oder Feuchtigkeitsschäden), können zusätzliche Diagnosekosten anfallen; in diesem Fall erfolgt die Rücksendung erst nach deren vollständiger Begleichung. Andernfalls wird das Bauteil gegen die Rückversandkosten zurückgesandt.

9. Zahlung & Pfandrecht

Vor Beginn der Prüfung ist eine Prüfgebühr von 47,60 € inkl. MwSt. (40 € netto) zu entrichten. Arpatec beginnt mit der Arbeit erst nach Zahlungseingang der Prüfgebühr und Erhalt des Bauteils. Bei durchführbarer Reparatur wird die Prüfgebühr vollständig auf den Festpreis angerechnet. Die Rechnung über den Reparaturbetrag ist vor der Rücksendung vollständig zu begleichen. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich Arpatec ein Pfandrecht am bearbeiteten Bauteil vor. Zahlung per Banküberweisung, PayPal oder vor Ort.

10. Haftung

Arpatec Electronics haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Defekte oder Folgeschäden außerhalb des eingesendeten Bauteils sowie für unsachgemäßen Einbau/Betrieb wird im Rahmen des Vorstehenden keine Haftung übernommen. Die Transportgefahr richtet sich nach Ziffer 7.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung

Sie haben grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Arpatec Electronics, Esslinger Straße 122, 73207 Plochingen, info@arpatec.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

Beginn der Arbeit & Erlöschen des Widerrufsrechts

Sie fordern Arpatec Electronics ausdrücklich auf, mit der beauftragten Dienstleistung (Diagnose/Reparatur) unmittelbar nach Eingang Ihres Bauteils zu beginnen – also bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist. Ab dem Beginn der Bearbeitung ist Ihr Bauteil in den Arbeitsprozess eingegliedert. Ihr Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben. Widerrufen Sie, nachdem die Arbeit bereits begonnen hat, schulden Sie einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung (insbesondere Diagnose-/Prüfaufwand).

Zusatzvereinbarung – Hochvolt-/BMS-Batterie-Entriegelung

Gilt ausschließlich für Arbeiten an Hochvolt- und Spezialfahrzeugbatterien (z. B. Porsche, Lamborghini), insbesondere BMS-Entriegelungen, Freischaltungen und elektronische Reaktivierungen.

Annahme dieser Bedingungen

Mit der Beauftragung über das Online-Anfrageformular und dem Setzen des Häkchens „Auftragsbedingungen gelesen und akzeptiert" bestätigt der Kunde, dass er diese Auftragsbedingungen (einschließlich Datenschutz, Widerrufsbelehrung und ggf. Zusatzvereinbarung) gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Die Zustimmung wird mit Zeitpunkt und Fassung gespeichert; eine Unterschrift ist dann nicht erforderlich.